Jungstraße 3

Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Matthias Ernst


 
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Verkehrsrecht

Wir stehen Ihnen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren zu Verfügung.
Ferner übernehmen wir die gesamte Unfallregulierung.

Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Wir bringen Sie durch den Paragrafendschungel. Durch die Mitgliedschaft unsere Kanzlei in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt Verein bleiben wir ständig auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Seit 25 Jahren setzt sich die Arbeitsgemeinschaft aktiv in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein.
Ein umfangreiches Seminarangebot sorgt dafür, dass Sie rechtlich stets vom aktuellen Wissensstand profitieren. Denn Verkehrsrecht ist immer in Bewegung.

Bußgeldverfahren: Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie auf jeden Fall zum Verkehrsanwalt. Denn eine Erfolg versprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich nur durchführen, wenn man sich des Beistandes eines Verkehrsanwaltes bedient. Wir kennen formale und technische Mängel, die einen Bußgeldbescheid unwirksam machen.

Verkehrsstrafsachen: In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen.

Unfallregulierung: Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn ein Verkehrsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen.

 

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Tel: 030 29 77 16 92 · Fax: 030 29 77 16  91

Stand März 2006