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Verkehrsrecht Wir stehen Ihnen in Bußgeldverfahren und
Verkehrsstrafverfahren zu Verfügung. Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Wir bringen Sie durch den
Paragrafendschungel. Durch die Mitgliedschaft unsere Kanzlei in der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt Verein bleiben wir ständig
auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Bußgeldverfahren: Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie auf jeden Fall zum Verkehrsanwalt. Denn eine Erfolg versprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich nur durchführen, wenn man sich des Beistandes eines Verkehrsanwaltes bedient. Wir kennen formale und technische Mängel, die einen Bußgeldbescheid unwirksam machen. Verkehrsstrafsachen: In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Unfallregulierung: Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn ein Verkehrsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. |
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