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Unverschuldeter Verkehrsunfall - aber Versicherung zahlt
nicht ?
Sie hatten einen Verkehrsunfall. Sie sind der Meinung, Sie
sind schuldlos, weil Ihnen z.B. die Vorfahrt vom Unfallgegner genommen worden
ist. Am Fahrzeug ist ein nicht unerheblicher Schaden entstanden, aber die
Versicherung lässt sich Zeit mit der Regulierung. Sie müssen sich das nicht
gefallen lassen. Wenn Sie einen Anwalt aufsuchen, wird dieser -notfalls unter
Androhung einer Klage- Druck auf die Versicherung ausüben, was häufig dazu führt,
dass der Schaden umgehend reguliert wird. Und die Kosten des Anwalts muss die
gegnerische Versicherung bezahlen, wenn der Unfall unvermeidbar war. Aber auch
wenn Sie eine Teilschuld am Unfall treffen sollte, lohnt sich der Weg zum
Anwalt. Denn welche Haftungsquote im Einzelfall angemessen ist, ist häufig
nicht ganz einfach zu ermitteln. Hierbei hilft Ihnen Ihr Anwalt. Und die
Rechtsanwaltkosten werden wieder von der gegnerischen Versicherung übernommen,
aber nur anteilig entsprechend dem Mitverschulden. Die Differenz bezahlt Ihre
Rechtsschutzversicherung, sofern Sie eine haben.
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