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Rechtsanwalt Matthias Ernst


 
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Unverschuldeter Verkehrsunfall - aber Versicherung zahlt nicht ?

Sie hatten einen Verkehrsunfall. Sie sind der Meinung, Sie sind schuldlos, weil Ihnen z.B. die Vorfahrt vom Unfallgegner genommen worden ist. Am Fahrzeug ist ein nicht unerheblicher Schaden entstanden, aber die Versicherung lässt sich Zeit mit der Regulierung. Sie müssen sich das nicht gefallen lassen. Wenn Sie einen Anwalt aufsuchen, wird dieser -notfalls unter Androhung einer Klage- Druck auf die Versicherung ausüben, was häufig dazu führt, dass der Schaden umgehend reguliert wird. Und die Kosten des Anwalts muss die gegnerische Versicherung bezahlen, wenn der Unfall unvermeidbar war. Aber auch wenn Sie eine Teilschuld am Unfall treffen sollte, lohnt sich der Weg zum Anwalt. Denn welche Haftungsquote im Einzelfall angemessen ist, ist häufig nicht ganz einfach zu ermitteln. Hierbei hilft Ihnen Ihr Anwalt. Und die Rechtsanwaltkosten werden wieder von der gegnerischen Versicherung übernommen, aber nur anteilig entsprechend dem Mitverschulden. Die Differenz bezahlt Ihre Rechtsschutzversicherung, sofern Sie eine haben.

 

 

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Stand März 2006