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Bußgeldbescheid bekommen - kann man da überhaupt was machen ?

Diese Frage werden Sie sich sicherlich stellen, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert.
Die Antwort ist einfach: Ja! Denn, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist, kann erst nach Durchsicht der Akte beurteilt werden. Die Akteneinsicht bekommt aber nur ein Rechtsanwalt; Sie als Privatperson nicht. Aus der Akte lässt sich beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung dann das durchgeführte Messverfahren überprüfen (z.B. Eichschein, Auswertung der Beweismittel). Häufig ergehen Bußgeldbescheide auch nach Verkehrsunfällen wegen Verletzung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch hier lässt sich nicht selten eine Einstellung des Verfahrens bei entsprechender Argumentation erzielen, da die Behörde einen Ermessenspielraum hat. Voraussetzung ist aber stets die Anforderung der polizeilichen Akte und die Besprechung des Inhalts der Akte mit Ihnen als Mandanten.
Noch ein Wort zu den Kosten: Soweit Sie einen Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten-unabhängig vom Ausgang des Verfahrens- in aller Regel für Sie. Auf Wunsch setzten wir uns gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vorab in Verbindung wegen der Deckungszusage -natürlich kostenfrei für Sie-.

 

 

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Stand März 2006