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Bußgeldbescheid bekommen - kann man da überhaupt was machen ?
Diese Frage werden Sie sich sicherlich stellen, wenn ein Bußgeldbescheid ins
Haus flattert.
Die Antwort ist einfach: Ja! Denn, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist,
kann erst nach Durchsicht der Akte beurteilt werden. Die Akteneinsicht bekommt
aber nur ein Rechtsanwalt; Sie als Privatperson nicht. Aus der Akte lässt sich
beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung dann das durchgeführte
Messverfahren überprüfen (z.B. Eichschein, Auswertung der Beweismittel). Häufig
ergehen Bußgeldbescheide auch nach Verkehrsunfällen wegen Verletzung von
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch hier lässt sich nicht
selten eine Einstellung des Verfahrens bei entsprechender Argumentation
erzielen, da die Behörde einen Ermessenspielraum hat. Voraussetzung ist aber
stets die Anforderung der polizeilichen Akte und die Besprechung des Inhalts der
Akte mit Ihnen als Mandanten.
Noch ein Wort zu den Kosten: Soweit Sie einen Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen
haben, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten-unabhängig vom
Ausgang des Verfahrens- in aller Regel für Sie. Auf Wunsch setzten wir uns
gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vorab in Verbindung wegen der
Deckungszusage -natürlich kostenfrei für Sie-.
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