| Bußgeldverfahren
Nach § 1 Abs. 1 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) ist
eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die
den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer
Geldbuße zulässt.
Insbesondere im Straßenverkehr sind davon Verstöße
gegen die StVO erfasst. Insbesondere
- Rotlichtverstöße
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Parkverstöße
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Strafrecht
- Unfallflucht (§ 142 StGB)
- Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
- Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB)
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StVG) und Fahrlässige Tötung (§
222 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
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