Jungstraße 3

Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Matthias Ernst


 
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Im Straßenverkehr können Verstöße gegen das Gesetz unterschiedlich geahndet werden.

Bußgeldverfahren

Nach § 1 Abs. 1 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Insbesondere im Straßenverkehr sind davon Verstöße gegen die StVO erfasst. Insbesondere

  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstöße
  • Parkverstöße

Weitere Informationen finden Sie hier ....

Strafrecht
  • Unfallflucht (§ 142 StGB)
  • Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
  • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB)
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StVG) und Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

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Stand März 2006