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Sozialrecht ... ist das der sozialen Gerechtigkeit dienende Recht, das diese Ziele durch die Gewährung Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen zu verwirklichen sucht (§ 1 Abs. 1 S. 1 SGB I). Grundsätzlich werden vielfältige soziale Leistungen bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen durch die zuständigen Stellen gewährt, so z.B.:
Oft gibt es Probleme, dass Sozialleistungen durch die Leistungsträger nicht in dem richtigen Umfang oder dem Betroffenen gar nicht gewährt werden. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da bei Verbescheidung Fristen zu beachten sind. Nach Ablauf dieser Fristen kann das einem grundsätzlich zustehende Recht nicht mehr geltend gemacht werden. Besonderheiten bei der Inanspruchnahme einer Rechtschutzversicherung Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, kann es sein, dass diese erst ab dem sozialgerichtlichen Verfahren die Deckung und damit die entstehenden Kosten des Rechtsanwalts übernimmt. |
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