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Versicherungsrecht
Fast jeder hat unzählige Versicherungen abgeschlossen, um in
dem jeweiligen Fall durch diese abgesichert zu sein. Doch wer liest sich schon
die meist sehr klein gedruckten Versicherungsbedingungen durch. Danach hat
nämlich ein Versicherungsnehmer eine Reihe von Pflichten, bei deren
Nichteinhaltung die Versicherung die Versicherungsleistung verweigern kann.
Es gibt eine Großzahl von Versicherungen, von denen nur einige genannt werden
sollen:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Hausratversicherung
- Lebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung u.a.
Ein Beispiel
Sofia B. will morgens ihr Fahrrad aus ihrem
Keller holen und muss schockiert feststellen, dass die Kellertür aufgebrochen
und das Fahrrad sowie viele andere Sachen gestohlen worden.
Sie ruft darauf hin sofort die Polizei, die umgehend zu ihr nach Hause kommt und den
Einbruchsdiebstahl aufnimmt.
Sofia B. ist ganz durcheinander und muss sich erst einmal beruhigen.
Da Frau B. sehr beschäftigt ist, meldet sie nach ca. zwei Wochen den
Einbruchsdiebstahl ihrer Hausratversicherung.
Nach zwei Monaten teilt ihr die
Ermittlungsbehörde mit, dass das Verfahren eingestellt wurde, da ein Täter
nicht gefunden werden konnte.
Sofia B. ist außer sich. Sie möchte nun ihre
Versicherung in Anspruch nehmen.
Nach ein paar Tagen bekommt sie von ihrer Versicherung ein Schreiben, in dem
diese die Regulierung ablehnt?
Warum?
Frau B. hat gegen Obliegenheiten aus ihrem Versicherungsvertrag verstoßen.
Nach den Versicherungsbedingungen, die jedem Versicherungsvertrag zugrunde
liegen, hat der Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten im
Versicherungsfall zu erbringen, damit die Versicherung sich nicht auf eine
Leistungsfreiheit berufen kann. Wird dagegen verstoßen, besteht kein Anspruch
auf die Versicherungsleistung.
Frau B. hätte so z.B. den Versicherungsfall ihrer
Versicherung unverzüglich schriftlich melden müssen. Zudem hätte sie der
Polizei eine Stehlgutliste erstellen müssen.
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